Benutzer- und Tarifordnung
Benutzerordnung des Medienlabors Bielefeld
Aufgrund des § 41 Abs. 1 Satz 2 Bucht. I der
Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.94
(GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.04.02 (GV NRW S. 160) hat der Rat der Stadt Bielefeld in seiner Sitzung am 28.11.02 Benutzer– u. Entgeltordnung für die Benutzung der Geräte und Medien des Medienzentrums der Stadt Bielefeld beschlossen:
§ 1 Allgemeines
Das Medienzentrum ist eine Einrichtung der Stadt Bielefeld. Es dient u.a. der Versorgung der Bielefelder Schulen, Bildungseinrichtungen und Vereinen mit Bildungsmedien und
AV-Geräten.
§ 2 Benutzungsverhältnis
Das Benutzungsverhältnis richtet sich nach den Vorschriften des öffentlichen Rechts . Erfüllungsort ist Bielefeld. Ist der Benutzer Vollkaufmann, juristische Person des öffent-lichen Rechts oder öffentliches rechtliches Sondervermögen, wird Bielefeld als Gerichtsstand vereinbart.
§ 3 Benutzung
(1) Geräte und Medien des Medienzentrums der Stadt Bielefeld können an schulfremde Personen und Institutionen mit Wohnsitz oder Veranstaltungsort in Bielefeld auf Antrag zur Benutzung gegen Entgelt überlassen werden, wenn dadurch die Belange der Schulen nicht beeinträchtigt werden.
(2) Audio-Visuelle Geräte dürfen nur von Ausleihern bedient werden, die eine Einweisung und Schulung vorweisen können. Medienpakete z.B. Dias werden nur in den vorhandenen Diareihen und nicht als Einzelbilder ausgegeben.
(3) Die Entgelte richten sich nach den jeweiligen Tarifen über die außerschulische Benutzung der Geräte und Medien des Medienzentrums.
(4) Die Entgelte sind bei der Rückgabe an das Medienzentrum zu entrichten.
(5) Die zur Benutzung überlassenen Medien sind schonend und pfleglich zu behandeln. Der Benutzer haftet für Verlust oder Beschädigung. Die Schäden werden vom Medienzentrum festgestellt und berechnet. Eine Haftung der Stadt Bielefeld für Schäden des Benutzers oder Dritter, die durch die überlassenen Gegenstände entstehen, wird ausgeschlossen.
(6) Über die Anträge auf Benutzung der Gegen-stände sowie die Festsetzung der Entgelte entscheidet das Medienzentrum. Wenn der
Benutzer mit der Eingruppierung in eine der in § 2 der Tarifordnung über die außerschulische Benutzung der Geräte und Medien des Medienzentrums unterschiedenen Benutzergruppen nicht einverstanden ist, trifft das Amt für Schule und städt. Kinder– und Jugendhilfeeinrichtungen – Abteilung Schule– der Stadt Bielefeld die endgültige Entscheidung.
(7) Bei wiederholten Verstößen gegen diese Bestimmung können Benutzer zeitweise oder dauernd von der weiteren Benutzung ausgeschlossen werden.
Tarifordnung
§ 1 Allgemeines
(1) Geräte und Medien des Medienzentrums der Stadt Bielefeld können für eine außerschulische Nutzung überlassen werden. Die Ausleihe richtet sich nach der jeweils geltenden Benutzungsordnung.
(2) Für die außerschulische Nutzung der Geräte und Medien sind privatrechtliche Entgelte nach den Bestimmungen dieser Tarifordnung zu zahlen.
§ 2 Gebühren - Benutzergruppen
(1) Benutzer haben für ihre Benutzergruppe festgesetzte Entgelte zu zahlen.
(2) Benutzergruppe 1
a) staatliche Bildungseinrichtungen, öffentliche Schulen, Schulen für Pflege– und Heilhilfe-berufe, Ersatzschulen,
b) Jugendorganisationen und Einrichtungen der Jugendpflege, Kindergärten u. -tagesstätten
c) Einrichtungen der Erwachsenenbildung, sofern sie nicht zur Benutzergruppe 3 gehören,
d) Dienstellen der Stadt Bielefeld,
e) Über weitere Freistellungen entscheidet das Amt für Schule.
Benutzergruppe 2
a) Behörden,
b) Parteien/Gewerkschaften, kirchliche Einrichtungen,
c) Lehrlingswerkstätten,
d) Ergänzungsschulen,
e) Alle übrigen Vereine und Organisationen sowie Privatpersonen, sofern sie nicht zur Benutzergruppe 3 gehören.
Benutzergruppe 3
Alle Benutzer, die mit der Benutzung der Geräte und Medien einen gewerblichen Zweck verfolgen.
(3) Benutzer der Gruppe 1 sind von der Zahlung des Entgeltes befreit.
§ 3 Tarife
Die Entgelte für die Geräte und Medien werden von dem Medienzentrum berechnet. Eine Liste über die für die einzelnen Geräte und Medien zu zahlenden Entgelte hängt im Medienzentrum aus.
Medien | Gruppe 2 | Gruppe 3 |
DVD | 2,00 € | 4,00 € |
Medienpaket | 1,50 € | 3,00 € |
CD/DVD-ROM | 2,00 € | 4,00 € |
Geräte | Gruppe 2 | Gruppe 3 |
S-8-mm-Projektor | 5,00 € | 7,50 € |
16-mm-Projektor | 10,00 € | 25,00 € |
Dia-Projektor | 5,00 € | 5,00 € |
Overhead-Projektor | 5,00 € | 10,00 € |
Episkop | 5,00 € | 10,00 € |
Kombibox | 5,00 € | 10,00 € |
Leinwand | 5,00 € | 10,00 € |
Videorekorder | 10,00 € | 15,00 € |
Fernseher | 10,00 € | 15,00 € |
Digitalkamera / Foto | 10,00 € | 20,00 € |
Beamer (Video/Daten) | 30,00 € | 40,00 € |
Notebook | 15,00 € | 30,00 € |
Fristen
(1) Das Mindestentgelt beträgt 3,00 €
(2) Die Entgelte werden für die Benutzungsfrist von einem Tag (24 Stunden) erhoben. Diareihen können bei besonderen Verhältnissen ohne Erhöhung der Entgelte bis zu einer Woche ausgegeben werden. Der Gegenstand ist spätestens am Tage des Ablaufs der Benutzungsfrist zurückzugeben. Fällt der Termin der Rückgabe auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, ist der Gegenstand am darauf folgenden Werktag bis 12.00 Uhr zurück zugeben.
(3) Bei Überschreiten des Rückgabetermins ist für jeden angebrochenen Tag ( 24 Stunden) das Entgelt erneut zu entrichten. Benutzer der Gruppe 1 haben in diesem Fall das
Entgelt der Gruppe 2 zu zahlen.
(4) Verlängerung der Ausleihfristen sind rechtzeitig persönlich, telefonisch, per Fax, Mail oder Internet möglich.
Kontakt
Susanne von Gerlach
Bildungsmediathek / Verwaltung
Medienlabor
Turnerstr. 5-9
33602 Bielefeld
Telefon:
E-Mail: